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Wohnflächenberechnung online

Kostenloser Online-Rechner nach WoFlV und DIN 277. Dachschrägen, Balkone und alle Sonderräume werden automatisch korrekt angerechnet. Keine Anmeldung, kein Abo.

Jetzt berechnenWie funktioniert's?

Was wir bieten.

Wohnfläche berechnen

Kostenloser Online-Rechner nach WoFlV und DIN 277. Dachschrägen, Balkone und alle Sonderräume werden automatisch korrekt angerechnet.

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Grundriss online zeichnen, digitalisieren oder professionell erstellen lassen. Mit Bemaßung, Maßstab und allen Symbolen, für Bank und Behörde.

Kubatur und Raumberechnung

Umbauter Raum, Bruttorauminhalt und Gebäudevolumen berechnen. Mit kostenlosem Rechner, Formeln und Beispielen nach DIN 277.

Vermessung und Aufmaß

Wohnung oder Haus professionell vermessen lassen. Kosten, seriöse Anbieter und alles rund ums Aufmaß für Bank, Finanzamt und Gericht.

Vorlage und Muster

Wohnflächenberechnung als Vorlage, PDF oder Excel. Muster für Mietvertrag, Bank und Finanzamt: kostenlos herunterladen und direkt ausfüllen.

Qualifizierte Wohnflächenberechnung

Zertifizierte Berechnung für Bank, Finanzamt und Gericht. Mit Architektenstempel. Wer darf erstellen, was kostet es, und welche Anforderungen gelten?

100%Kostenlos und ohne Anmeldung
WoFlVOffizielle Norm
DIN277 unterstützt
∞Berechnungen möglich

In vier Schritten zur Wohnfläche.

01

Räume aufnehmen

Messe Länge und Breite jedes Raums. Notiere Besonderheiten wie Dachschrägen, Nischen und Balkone.

02

Norm auswählen

Wähle WoFlV für Mietverträge oder DIN 277 für Neubauten und gewerbliche Nutzung.

03

Rechner nutzen

Trage die Maße in unseren Rechner ein. Sonderflächen wie Dachschrägen werden automatisch angerechnet.

04

Ergebnis verwenden

Nutze das Ergebnis für Mietvertrag, Verkauf oder als Grundlage für eine qualifizierte Berechnung.


Unsere Ratgeber.

Wohnfläche berechnen.

Hinweis: Dieser Rechner gibt einen guten Richtwert. Für Bank, Finanzamt oder Mietvertrag empfehlen wir eine qualifizierte Wohnflächenberechnung.

Wohnflächenberechnung, die Grundlagen

Eine Wohnflächenberechnung ermittelt die anrechenbare Bodenfläche einer Wohnung oder eines Hauses nach festgelegten Normen. Das Ergebnis entscheidet über die Höhe der Miete, die Nebenkostenabrechnung und die Kreditkonditionen bei der Bank. Die WoFlV ist dabei die maßgebliche Norm für Wohnraum.

Unter 1 m Raumhöhe0 % angerechnet
1 bis 2 m Raumhöhe50 % angerechnet
Über 2 m Raumhöhe100 % angerechnet
Balkon und Terrasse25 % angerechnet
Loggia (Sonderfall)bis 50 % möglich
Alles zur WoFlV

01

Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Wer eine Wohnung mietet, kauft oder finanziert, stößt früher oder später auf diese Frage: Stimmt die Quadratmeterzahl eigentlich? Die Wohnflächenberechnung gibt die Antwort, und sie ist komplizierter als Länge mal Breite. Je nach Raumhöhe, Nutzungsart und Lage gehen Flächen nur anteilig ein. Das Ergebnis ist die rechtlich relevante Wohnfläche.

Die Wohnflächenberechnung ist in Deutschland die Grundlage für:

  • Die Kaltmiete und Nebenkostenabrechnung im Mietvertrag
  • Den Kaufpreis und den Beleihungswert bei der Bankfinanzierung
  • Die Grundsteuer und den Grundsteuerwert beim Finanzamt
  • Den Bauantrag und die Genehmigungsplanung bei Behörden
  • Erbschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und gerichtliche Verfahren
  • Versicherungsprämien für Wohngebäude- und Hausratversicherungen

Praxishinweis: Laut dem Deutschen Mieterbund enthalten mehr als 40 % aller Mietverträge fehlerhafte Flächenangaben. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % nach unten ab, haben Mieter Anspruch auf Mietminderung, rückwirkend bis zu drei Jahre.

Neben der Fläche ist der energetische Zustand ein zentrales Wertkriterium. Wer den Energieausweis für Ihre Immobilie kombiniert mit einer normgerechten Wohnflächenberechnung vorlegt, deckt für Verkauf, Vermietung und Finanzierung beide Pflichtwerte zugleich ab.

Wie sieht eine Wohnflächenberechnung aus? Das normgerechte Dokument enthält ein Deckblatt mit Objektdaten, eine raumweise Flächentabelle, einen bemaßten Grundriss und das Gesamtergebnis mit Datum und Unterschrift. Für Bank oder Finanzamt kommt der Architektenstempel hinzu.

Wer über die Flächenberechnung hinaus verstehen möchte, wie sich die Wohnfläche auf den Immobilienwert auswirkt, findet bei wonora.de eine verständliche Einführung in die Immobilienbewertung.

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WoFlV, DIN 277 und II. BV, welche Norm gilt wann?

Drei Normen, drei verschiedene Ergebnisse, und nur eine davon gehört in den Mietvertrag. Eine Berechnung nach DIN 277 ergibt deutlich mehr Quadratmeter als eine nach WoFlV, ist für Mietverträge aber ungeeignet. Wer die falsche Norm verwendet, kann das teuer zu stehen kommen.

NormGilt fürWas wird berechnetAnwendung
WoFlV (2004)WohnraumAnrechenbare Wohnfläche mit TeilfaktorenMietvertrag, Kauf, Bank, Finanzamt
DIN 277 (2016)Gewerbe, NeubauBGF, NRF, NUF inkl. KonstruktionsflächenBauantrag, Kostenschätzung, Gewerbe
II. BV (bis 2004)AltverträgeÄhnlich WoFlV, teils abweichende FaktorenÄltere Mietverträge (Sozialwohnungen)

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt seit dem 1. Januar 2004 für alle neu geschlossenen Mietverträge. Sie löste die frühere II. Berechnungsverordnung (II. BV) ab, die noch relevant ist, wenn ältere Verträge ausdrücklich auf sie verweisen.

Die DIN 277 ist eine technische Norm fürs Bauwesen. Sie berechnet die Bruttogrundfläche inklusive Wände, Treppenhäuser und Konstruktionsflächen, erfasst damit 20 bis 30 % mehr Fläche als die WoFlV. Für Mietverträge ist sie ungeeignet, beim Bauantrag in vielen Bundesländern aber Pflicht.

Praxisbeispiel: Eine 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit Balkon hat nach WoFlV 68 m². Dieselbe Wohnung nach DIN 277 gemessen: rund 82 m² BGF, weil Wände, Schrägen unter 1 m und Treppenanteil mitgezählt werden. Im Mietvertrag darf nur die WoFlV-Fläche stehen.

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Anrechnungsfaktoren nach WoFlV, vollständige Tabelle

Nicht jede Fläche zählt voll, das ist das Herzstück der Wohnflächenberechnung. Wer die Anrechnungsfaktoren kennt, sieht auf einen Blick, wo Fehler entstehen. Hier alle Flächen und ihre Faktoren nach WoFlV:

Bereich / FlächenartBedingungAnrechnungsfaktor
Wohnräume, Küche, Bad, WC, FlurRaumhöhe über 2 m100 %
Dachschräge / DachgeschossRaumhöhe 1 bis 2 m50 %
Dachschräge / DachgeschossRaumhöhe unter 1 m0 %
Balkon, Dachterrasse, TerrasseNormalfall25 %
Balkon, Loggia, TerrasseBesondere Ausstattung / Lagebis 50 %
Wintergarten (nicht beheizbar)Verglasung, nicht heizbar25 %
Wintergarten (beheizbar)Vollständig beheizt und genutzt100 %
Keller, Abstellräume außerhalb der WohnungNicht als Wohnraum ausgebaut0 %
Garage, Carport, StellplatzImmer0 %
Treppenhaus (allgemein), HeizungsraumGemeinschaftsfläche0 %

Gemessen wird immer das lichte Innenmaß, die Fläche zwischen fertig verputzten Wänden. Fenster- und Türlaibungen werden nicht abgezogen. Säulen und Vorsprünge unter 0,1 m² Grundfläche können ignoriert werden.

04

Sonderräume im Detail, Dachschräge, Balkon, Keller und mehr

Dachschräge und Dachgeschoss

Dachschrägen sind die häufigste Fehlerquelle bei der Wohnflächenberechnung, besonders in Altbauten und Dachgeschossausbauten. Der Boden unter der Schräge wird in drei Zonen aufgeteilt. Du misst jedes Raumsegment separat und multiplizierst mit dem jeweiligen Faktor.

Zone A: über 2 m lichte Höhe
100 %
Zone B: 1 m bis 2 m lichte Höhe
50 %
Zone C: unter 1 m lichte Höhe
0 %

Balkon und Terrasse, 25 oder 50 Prozent?

Balkone zählen zu 25 %, das ist der Regelfall. Eine Erhöhung auf bis zu 50 % ist möglich, wenn echte Qualitäten vorliegen: Südausrichtung mit Panoramablick, hochwertige Ausstattung (Naturstein, Pergola) oder eine Loggia mit Witterungsschutz auf drei Seiten.

Vermieter können nicht einseitig 50 % ansetzen, das muss im Mietvertrag vereinbart und sachlich begründet sein. Wer es einfach so macht, riskiert eine erfolgreiche Anfechtung. Im Streitfall entscheiden Gutachter oder Gerichte.

Keller und Kellerräume

Keller zählen nach WoFlV nicht zur Wohnfläche, egal wie trocken, heizbar oder gut ausgebaut sie sind. Die einzige Ausnahme: Ein Kellerraum mit baurechtlicher Genehmigung als Aufenthaltsraum (ausreichende Raumhöhe, Fenster mit Tageslicht, Heizung) kann angerechnet werden. In der Praxis kommt das selten vor.

Treppe und Treppenhaus

Das gemeinschaftliche Treppenhaus im Mehrfamilienhaus gehört nicht zur Wohnfläche der einzelnen Partei. Eine Treppe innerhalb der eigenen Wohnung, in einer Maisonette oder im Einfamilienhaus, zählt dagegen mit. Die Grundrissfläche der Stufen und Absätze wird mit dem jeweiligen Raumhöhenfaktor angerechnet.

Flur und Diele

Flure, Dielen und Eingangsbereiche innerhalb der Wohnung zählen zu 100 %, vorausgesetzt die Raumhöhe ist über 2 m. Das gilt auch für schmale Verbindungsgänge. Flächen unter abgehängten Decken unter 2 m Höhe werden mit 50 % angerechnet.

05

Wohnflächenberechnung selbst erstellen, Schritt für Schritt

Für die eigene Einschätzung oder den Mietvertrag kannst du die Berechnung selbst machen. Du brauchst ein Maßband oder Lasermessgerät und unseren kostenlosen Online-Rechner. So läuft es ab:

1
Grundriss skizzieren: Zeichne eine grobe Skizze mit allen Räumen und nummeriere sie. So vergisst du keinen, gerade bei verwinkelt geschnittenen Wohnungen ein häufiger Fehler.
2
Lichte Maße aufnehmen: Miss von Innenwand zu Innenwand, nach dem Verputzen, nicht das Rohbaumaß. Länge und Breite an mehreren Stellen messen: Räume sind selten perfekt rechteckig.
3
Sonderflächen erfassen: Dachschrägen in die drei Zonen einteilen (über 2 m, 1 bis 2 m, unter 1 m). Balkone, Terrassen und Loggien separat messen. Nischen und Erker notieren.
4
Grundflächen berechnen: Länge × Breite = Grundfläche in m². Bei L-förmigen oder unregelmäßigen Räumen in Rechtecke aufteilen, einzeln berechnen und addieren.
5
Anrechnungsfaktoren anwenden: Normale Räume: Faktor 1,0. Dachschräge 1 bis 2 m: 0,5. Unter 1 m: 0. Balkon: 0,25. Jede Teilfläche einzeln multiplizieren.
6
Gesamtfläche summieren: Alle angerechneten Flächen addieren. Das Ergebnis ist die Wohnfläche nach WoFlV in m², gerundet auf zwei Nachkommastellen.
7
Tabellarisch dokumentieren: Tabelle mit Raum, Länge, Breite, Grundfläche, Faktor und angerechneter Fläche. Unser Rechner macht das automatisch, inklusive Faktorkontrolle.

Tipp: Für Dachgeschosswohnungen empfiehlt sich ein Lasermessgerät (ab ca. 20 €), da die Höhenmessung unter der Schräge mit einem Zollstock fehleranfällig ist. Die Grenzlinien bei 1 m und 2 m auf dem Boden markieren erleichtert die Flächenaufteilung erheblich.

06

Wohnflächenberechnung Vorlage, Muster und Formular

Eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV sieht immer gleich aus, das ist kein Zufall, sondern gesetzlich so vorgesehen. Das Muster zeigt alle Pflichtbestandteile für Mietvertrag, Bank und Finanzamt:

Aufbau einer Wohnflächenberechnung (Formular)

Deckblatt

  • Objektbezeichnung (Adresse)
  • Eigentümer/Auftraggeber
  • Berechnungsnorm (WoFlV/DIN 277)
  • Datum der Erstellung
  • Name des Erstellers

Flächentabelle

  • Raumnummer und Bezeichnung
  • Länge × Breite (lichtes Maß)
  • Berechnete Grundfläche
  • Anrechnungsfaktor nach WoFlV
  • Angerechnete Wohnfläche

Abschluss

  • Gesamtfläche (Summe)
  • Bemaßter Grundriss (1:50 oder 1:100)
  • Unterschrift des Erstellers
  • Stempel (bei qualifizierter WFB)
  • Hinweis auf verwendete Norm

Beispiel-Muster einer Wohnflächenberechnung (Tabelle)

RaumLänge (m)Breite (m)Grundfläche (m²)FaktorWohnfläche (m²)
Wohnzimmer5,204,1021,321,0021,32
Schlafzimmer4,003,2012,801,0012,80
Kinderzimmer3,503,0010,501,0010,50
Küche3,802,9011,021,0011,02
Bad2,801,905,321,005,32
Flur / Diele3,201,404,481,004,48
Dachschräge (Zone B, 1 bis 2 m)2,601,203,120,501,56
Balkon3,001,504,500,251,13
Gesamte Wohnfläche nach WoFlV68,13 m²

Vorlage als PDF oder Excel

Unser kostenloser Rechner generiert nach Eingabe der Raummaße automatisch eine fertige Tabelle im WoFlV-Format, mit Faktoren, Gesamtergebnis und PDF-Export. Für den Mietvertrag oder die eigene Einschätzung reicht das vollständig aus.

Für Bank, Finanzamt oder Gericht brauchst du zusätzlich einen bemaßten Grundriss und den Architektenstempel. Das bieten wir mit unserer qualifizierten Wohnflächenberechnung.

07

Wohnflächenberechnung für die Bank, qualifizierte WFB mit Stempel

Wer eine Immobilie finanziert, merkt es spätestens beim Kreditgespräch: Eine selbst ausgedruckte Tabelle reicht nicht. Banken und Sparkassen brauchen für den Beleihungswert eine aktuelle, normgerechte Berechnung. Was sie konkret verlangen:

  • Berechnung nach WoFlV (nicht nach DIN 277)
  • Raumweise Flächenaufstellung mit Einzelmaßen
  • Bemaßter Grundriss aller Etagen (Maßstab 1:100 oder 1:50)
  • Unterschrift und Stempel eines eingetragenen Architekten oder Bauingenieurs
  • Datum der Erstellung (nicht älter als 3 bis 5 Jahre, je nach Bank)

Was ist der Architektenstempel?

Das Berufssiegel eines in der Architektenkammer eingetragenen Architekten oder Bauingenieurs. Er übernimmt damit die Haftung für die Berechnung, das macht das Dokument rechtlich belastbar. Ohne Stempel ist eine Wohnflächenberechnung für Banken und Behörden in der Regel nicht verwertbar.

Qualifizierte WFB, was bedeutet das konkret?

Der Begriff "qualifizierte Wohnflächenberechnung" bezeichnet eine Berechnung, die:

Qualifizierte WFB enthält

  • Normgerechte Berechnung nach WoFlV
  • Raumweise tabellarische Aufstellung
  • Bemaßten Grundriss (1:100 oder 1:50)
  • Unterschrift und Stempel (Architekt)
  • Anerkannt von Banken, Finanzamt, Gericht

Einfache Berechnung enthält nicht

  • Keinen Architektenstempel
  • Keinen verifizierten Grundriss
  • Keine rechtliche Haftung des Erstellers
  • Nicht anerkannt von Banken / Finanzamt
  • Nur für privaten Gebrauch geeignet

Unsere qualifizierte Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel ist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen fertig und wird von den meisten Banken und Bausparkassen in Deutschland akzeptiert.

Zur qualifizierten Wohnflächenberechnung

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Was kostet eine Wohnflächenberechnung?

Die Kosten hängen vor allem davon ab: Wer erstellt, wie groß das Objekt ist, und ob ein Vor-Ort-Aufmaß nötig ist. Hier alle gängigen Optionen im Überblick:

OptionKostenFür Bank geeignetAnmerkung
Selbst erstellen (Online-Rechner)KostenlosNeinFür Orientierung und Mietvertrag
Online-Dienst ohne Stempel20 bis 60 €NeinPDF mit Tabelle, kein Stempel
Online-Dienst mit Architektenstempel60 bis 150 €JaGünstigste bankfähige Option
Lokaler Architekt (Wohnung)150 bis 350 €JaInkl. Vor-Ort-Aufmaß möglich
Lokaler Architekt (Haus/MFH)300 bis 600 €JaJe nach Objektgröße
Öffentlich bestellter Sachverständiger400 bis 1.000 €Ja (gerichtsfest)Für Streitfälle, Gericht, Erbschaft

Kosten verstehen sich als Richtwerte für eine Standard-3-Zimmer-Wohnung ohne Vor-Ort-Aufmaß. Wenn kein aktueller Grundriss vorliegt, kommen Aufmaßkosten von 80 bis 200 € hinzu.

09

Wer darf eine Wohnflächenberechnung erstellen?

Für die eigene Einschätzung darf das jeder, je offizieller der Verwendungszweck, desto qualifizierter muss der Ersteller sein. Die folgende Tabelle zeigt, wer was akzeptiert:

ErstellerEignungFür BankFür GerichtTypische Kosten
Eigentümer / MieterOrientierung, MietvertragNeinNeinKostenlos
Online-Dienst mit ArchitektenprüfungBank, FinanzamtJaEingeschränkt60 bis 150 €
Eingetragener Architekt / BauingenieurBank, Behörde, VerkaufJaMeist ja150 bis 500 €
Öffentlich bestellter SachverständigerGericht, Erbschaft, StreitJaJa400 bis 1.200 €

Für die meisten Fälle, Kreditantrag, Grundsteuer, Mietstreit, reicht eine Berechnung mit Architektenstempel aus. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist erst dann nötig, wenn die Berechnung als Beweismittel vor Gericht eingesetzt werden soll.

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Wohnflächenberechnung nach Bundesland, NRW, Bayern, Niedersachsen

Für Mietverträge gilt die WoFlV in allen 16 Bundesländern identisch. Beim Bauantrag und bei der Grundsteuerreform gibt es jedoch Unterschiede:

BundeslandBauantragGrundsteuer (ab 2025)Besonderheit
BayernDIN 277 (BGF) PflichtEigenes LandesmodellFlächenmodell statt Bundesmodell, WoFlV nicht maßgeblich für Grundsteuer
NRWWoFlV oder DIN 277Bundesmodell (WoFlV)Soziale Wohnraumförderung NRW folgt WoFlV; Gewerbeobjekte DIN 277
NiedersachsenWoFlV für WohnanlagenBundesmodell (WoFlV)Niedersächsisches Wohnraumförderungsgesetz (NWoFG) verweist auf WoFlV
HamburgWoFlV oder DIN 277Eigenes LandesmodellGrundsteuer nach Lagewert, WoFlV weiterhin für Mietrecht maßgeblich
Alle anderen LänderWoFlV / DIN 277Bundesmodell (WoFlV)Einheitliche Bundesregelung; WoFlV für Mietrecht immer gültig

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist immer die WoFlV die Grundlage für die angegebene Wohnfläche. Die Besonderheiten betreffen ausschließlich das Steuerrecht (Grundsteuerreform 2025) und das Bauordnungsrecht (Bauantragsunterlagen). Wer parallel zur Wohnflächenberechnung den Preis fixiert, holt sich am besten eine kostenlose Erstbewertung beim Makler aus der Köln-Region.

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Wohnflächenberechnung für Grundsteuer und Finanzamt

Seit der Grundsteuerreform (wirksam ab 2025) ist die Wohnfläche steuerlich relevanter als je zuvor. Eigentümer müssen die Wohnfläche in der Feststellungserklärung beim Finanzamt angeben. Das Bundesmodell zieht die WoFlV-Fläche zur Berechnung des Grundsteuerwerts heran.

Wer eine veraltete oder falsch berechnete Fläche eingibt, riskiert eine zu hohe oder zu niedrige Steuer, beides kann Folgeprobleme bringen.

Hinweis für 2025: Mündliche Angaben akzeptiert das Finanzamt nicht. Die Wohnfläche muss durch eine Berechnung nach WoFlV nachgewiesen werden. Weicht sie deutlich von der Altangabe im Einheitswertbescheid ab, kann das Finanzamt eine qualifizierte Berechnung anfordern.

Für die Grundsteuererklärung reicht in vielen Fällen eine selbst erstellte Berechnung. Bei deutlichen Abweichungen gegenüber früheren Bescheiden oder im Widerspruchsverfahren ist eine Berechnung mit Stempel sicherer.

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Wohnflächenberechnung für den Bauantrag

Neubau, Anbau oder Nutzungsänderung, in allen drei Fällen gehört die Wohnflächenberechnung zu den Pflichtunterlagen des Bauantrags. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland und Vorhaben:

  • Bei Wohngebäuden: Wohnflächenberechnung nach WoFlV (Einreichung mit bemaßten Grundrissen)
  • Bei gewerblichen Gebäuden und Neubauten: Bruttogrundfläche nach DIN 277
  • Bei Umnutzungen: WoFlV-Berechnung für den Wohnanteil, DIN 277 für den Rest
  • Muss von einem bauvorlageberechtigten Planer erstellt und unterzeichnet werden
  • Immer Bestandteil der Bauvorlage, die beim Bauordnungsamt eingereicht wird

Die Behörde nutzt die Berechnung zur Prüfung der Nutzungsart, der Abstandsflächen und der maximal zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ). Eine falsche oder fehlende Berechnung kann zur Ablehnung des Bauantrags führen.

Wer mehrere Wohneinheiten in einem Objekt aufteilt, muss zusätzlich die Abgeschlossenheitsbescheinigung prüfen lassen, sie ist die Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungs- und Teileigentum nach §7 WEG.

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Vollständige Beispielberechnung, 4-Zimmer-Dachgeschosswohnung

Theorie ist gut, ein konkretes Rechenbeispiel ist besser. Hier eine vollständige 4-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit Satteldach und Südbalkon, so wie sie in der Praxis auf dem Schreibtisch eines Sachverständigen landet:

Objekt: 4-Zimmer-DG-Wohnung, Baujahr 1980, Satteldach, Südbalkon

RaumLängeBreiteGrundflächeFaktorWohnfläche
Wohnzimmer (Zone A, über 2 m)6,20 m4,30 m26,66 m²1,0026,66 m²
Wohnzimmer (Zone B, 1 bis 2 m)1,10 m4,30 m4,73 m²0,502,37 m²
Schlafzimmer (Zone A)4,50 m3,80 m17,10 m²1,0017,10 m²
Schlafzimmer (Zone B)0,90 m3,80 m3,42 m²0,501,71 m²
Kinderzimmer 1 (Zone A)3,80 m3,20 m12,16 m²1,0012,16 m²
Kinderzimmer 2 (Zone A)3,60 m3,00 m10,80 m²1,0010,80 m²
Küche3,90 m2,80 m10,92 m²1,0010,92 m²
Bad / WC2,60 m2,20 m5,72 m²1,005,72 m²
Flur / Diele4,20 m1,30 m5,46 m²1,005,46 m²
Abstellraum (Zone A)2,00 m1,60 m3,20 m²1,003,20 m²
Balkon Süd4,00 m1,80 m7,20 m²0,251,80 m²
Gesamte Wohnfläche nach WoFlV97,90 m²

Wer die Dachschrägen nicht korrekt aufteilt und einfach die volle Grundfläche ansetzt, kommt auf 107,37 m², eine Übermessung von 9,47 m². Bei 12 €/m² Kaltmiete sind das rund 114 € monatliche Überzahlung.

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Häufige Fehler bei der Wohnflächenberechnung

Fehler: Außenmaß statt lichtem Innenmaß

Wer von Außenwand zu Außenwand misst, rechnet Wandstärken mit ein. Das macht pro Wand 15 bis 30 cm aus, bei einer 3-Zimmer-Wohnung schnell 3 bis 5 m² zu viel.

Fehler: Dachschräge vollständig anrechnen

Der häufigste Fehler überhaupt. Die volle Grundfläche unter der Schräge als 100 % anzusetzen überschätzt die Wohnfläche erheblich. Die drei Höhenzonen der WoFlV müssen immer angewendet werden.

Fehler: Balkon zu 100 % rechnen

Balkone zählen zu 25 %, nicht zu 100 %. Ein 8 m² Balkon wird also nur als 2 m² angerechnet. Wer 100 % ansetzt, gibt die Fläche falsch an.

Fehler: Keller als Wohnfläche angeben

Keller zählen nicht zur Wohnfläche, auch wenn sie trocken, heizbar und als Hobbyraum nutzbar sind. Ohne baurechtliche Genehmigung als Aufenthaltsraum gilt: 0 %.

Fehler: Norm verwechseln

DIN 277 ergibt durch Wände und nicht anrechenbare Flächen eine deutlich höhere Zahl als WoFlV. Im Mietvertrag darf nur die WoFlV-Fläche stehen.

Fehler: Treppe in Maisonette vergessen

Die Grundrissfläche einer wohnungsinternen Treppe gehört zur Wohnfläche. Wer sie vergisst, unterschätzt die Wohnfläche um typischerweise 2 bis 4 m².

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Glossar, Begriffe rund um die Wohnflächenberechnung

WoFlV (Wohnflächenverordnung)

Die seit 2004 geltende Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche von Wohnräumen. Löste die II. Berechnungsverordnung ab und ist Grundlage für alle Mietverträge, Kaufverträge und Finanzierungsunterlagen.

DIN 277

Deutsche Industrienorm zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken. Berechnet Bruttogrundfläche (BGF), Nettoraumfläche (NRF) und Nutzungsfläche (NUF). Wird im Gewerbe und für Bauanträge verwendet.

II. BV (Zweite Berechnungsverordnung)

Ältere Berechnungsnorm für Wohnraum, die vor der WoFlV 2004 galt. Noch relevant für Altmietverträge, die explizit auf die II. BV verweisen, etwa im sozialen Wohnungsbau.

Lichte Höhe

Der vertikale Abstand vom Fertigfußboden (Oberkante Bodenbelag) bis zur Rohdecke oder Verkleidung. Maßgeblich für die Dachschrägenanrechnung nach WoFlV: Grenzwerte bei 1 m und 2 m.

Lichtes Maß / Innenmaß

Das Maß zwischen fertig verputzten oder bekleideten Wänden. Grundlage für alle WoFlV-Berechnungen. Das Rohbaumaß (Außenmaß) darf nicht verwendet werden.

BGF (Bruttogrundfläche)

Nach DIN 277: Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks, inkl. Außenwände, Konstruktionsflächen, Treppen. Immer größer als die WoFlV-Wohnfläche.

NRF (Nettoraumfläche)

Nach DIN 277: Summe aller nutzbaren Grundflächen ohne Konstruktions- und Außenwandquerschnitte. Teilt sich auf in NUF (Nutzungsfläche), TF (Technikfläche) und VF (Verkehrsfläche).

Qualifizierte Wohnflächenberechnung

Eine von einem eingetragenen Architekten oder Bauingenieur erstellte, unterschriebene und gestempelte Berechnung. Wird von Banken, Finanzämtern und Gerichten als rechtlich belastbar anerkannt.

Architektenstempel

Das Berufssiegel eines in einer Architektenkammer eingetragenen Architekten oder Bauingenieurs. Macht die Wohnflächenberechnung rechtlich verbindlich und haftbar.

Beleihungswert

Der von der Bank angesetzte Wert einer Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen. Berechnet auf Basis der Wohnfläche (m² × Bodenrichtwert). Grundlage für die Höhe des maximal möglichen Kredits.

Anrechnungsfaktor

Der Multiplikator, mit dem eine Fläche in die Wohnfläche eingeht. Nach WoFlV: 1,0 für normale Wohnräume, 0,5 für Dachschrägen 1 bis 2 m, 0 für unter 1 m, 0,25 für Balkone.

Aufmaß

Die vor-Ort-Messung aller relevanten Abmessungen eines Gebäudes oder Raums mit Lasermessgerät oder Maßband. Ergebnis ist eine Maßskizze als Grundlage für die spätere Wohnflächenberechnung.

Maisonette

Wohnungstyp, der sich über zwei oder mehr Etagen erstreckt und eine interne Treppe besitzt. Die Treppenanlage innerhalb der Wohnung zählt zur Wohnfläche (Grundrissfläche × Faktor).

Loggia

Ein zum Innenhof oder zur Straße hin geöffneter, in das Gebäude zurückgezogener und auf mindestens drei Seiten umschlossener Außenbereich. Wird wie Balkone zu 25 bis 50 % angerechnet.

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Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung

Grundlagen und Normen

Klingt technischer als es ist: Bei der Wohnflächenberechnung geht es darum festzustellen, wie viele Quadratmeter du tatsächlich bezahlst oder bekommst. Je nach Raumhöhe, Nutzungsart und Lage werden Flächen mit unterschiedlichen Faktoren angerechnet, das Ergebnis ist die rechtlich relevante Quadratmeterzahl. Grundlage ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) von 2004.

Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeits- und Esszimmer, Küche, Bad, WC und Flure zählen zu 100 %. Balkone, Loggien und Terrassen werden zu 25 % angerechnet, in Ausnahmefällen bis 50 %, wenn Lage oder Ausstattung das rechtfertigen. Keller, Heizungsräume, Waschküchen, Treppenräume und Garagen zählen nicht.

Die WoFlV gilt für Mietverträge, Kauf und Bankfinanzierung, sie rechnet nur die tatsächlich nutzbare Wohnfläche an. Die DIN 277 ist eine technische Norm fürs Bauwesen: Sie erfasst Brutto- und Nettogrundflächen inklusive Wände, Keller und Konstruktionsflächen und ergibt daher deutlich höhere Quadratmeterzahlen. Im Mietvertrag darf nur die WoFlV stehen.

Die häufigsten Fehler: Dachschrägen als volle Fläche rechnen statt nach Höhenzonen, Balkone zu 100 % ansetzen, den Keller mitzählen, vom Außenmaß statt vom lichten Innenmaß messen, und bei Maisonette-Wohnungen die Treppe vergessen. Unser Rechner verhindert diese Fehler automatisch.

Sonderräume und Anrechnung

Die WoFlV teilt den Dachraum in drei Zonen: Unter 1 m Raumhöhe zählt die Fläche gar nicht, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, ab 2 m vollständig. Gemessen wird die lichte Höhe senkrecht, also nicht entlang der Schräge. Wer das nicht weiß und einfach die Grundfläche nimmt, überschätzt die Wohnfläche teils erheblich.

Balkone zählen zu 25 %, nicht zu 100 %. Wer das nicht weiß, zahlt schnell für Fläche, die er nicht wirklich hat. Eine Erhöhung auf bis zu 50 % ist möglich, wenn besondere Qualitäten vorliegen: Südlage, hochwertige Ausstattung oder Witterungsschutz. Das muss im Mietvertrag sachlich begründet sein.

Nein, auch wenn er trocken, heizbar und als Hobbyraum nutzbar ist. Die einzige Ausnahme: Ein Kellerraum, der baulich vollständig als Wohnraum ausgebaut wurde und dafür eine baurechtliche Genehmigung hat (ausreichende Raumhöhe, Fenster mit Tageslicht, Heizung), kann angerechnet werden. Das ist in der Praxis selten.

Das gemeinschaftliche Treppenhaus im Mehrfamilienhaus gehört nicht zur Wohnfläche der einzelnen Partei. Eine Treppe innerhalb der eigenen Wohnung, etwa in einer Maisonette, zählt dagegen dazu. Die Grundrissfläche der Stufen wird mit dem jeweiligen Raumhöhen-Faktor angerechnet.

Selbst berechnen und Vorlagen

Messe jeden Raum aus (Länge × Breite), notiere Besonderheiten wie Dachschrägen, Nischen und Balkone, wende die WoFlV-Faktoren an und summiere alles. Unser kostenloser Online-Rechner übernimmt dabei die Faktoranrechnung automatisch. Für Bank oder Finanzamt brauchst du zusätzlich den Architektenstempel.

Ja. Eine normgerechte Berechnung besteht aus einer tabellarischen Raumaufstellung (Raum, Länge, Breite, Grundfläche, Anrechnungsfaktor, anrechenbare Fläche), dem Gesamtergebnis und einem bemaßten Grundriss. Unser Online-Rechner erzeugt diese Struktur nach Eingabe der Maße, als PDF speicherbar.

Ein normgerechtes Dokument enthält: Deckblatt mit Objektdaten (Adresse, Eigentümer, Norm), eine raumweise Flächentabelle (Raum, Länge, Breite, Teilflächen, Faktor, Ergebnis), bemaßte Grundrisse aller Etagen und das Gesamtergebnis mit Datum und Unterschrift. Bei qualifizierten Berechnungen kommt der Architektenstempel hinzu.

Die Basis-Berechnung erhalten Sie als PDF innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Die Profi-Berechnung mit Architektenstempel wird innerhalb von 1 bis 3 Werktagen zugestellt. In dringenden Fällen können Sie uns unter info@wohnflaechen-berechnung24.de kontaktieren.

Professionelle Berechnung

Das ist eine Berechnung, die ein eingetragener Architekt oder Bauingenieur erstellt, unterzeichnet und stempelt. Sie enthält einen bemaßten Grundriss, eine raumweise Flächenaufstellung nach WoFlV und ein Gesamtergebnis. Banken, Finanzämter und Gerichte akzeptieren nur diese Form, weil der Ersteller damit die Haftung übernimmt.

Für private Orientierung oder den Mietvertrag darf das jeder selbst machen. Sobald Bank, Finanzamt oder Gericht ins Spiel kommen, muss ein Architekt, Bauingenieur oder öffentlich bestellter Sachverständiger unterschreiben. Online-Dienste mit Architektenprüfung sind dabei die günstigste bankfähige Option.

Online-Dienste ohne Stempel: 20 bis 60 €. Mit Architektenstempel: 60 bis 150 €. Ein lokaler Architekt oder Gutachter liegt bei 150 bis 400 € für eine Wohnung, je nach Aufwand. Die Kosten steigen mit der Komplexität, Dachgeschoss, Maisonette oder Mehrfamilienhaus kosten mehr.

Das Berufssiegel eines eingetragenen Architekten oder Bauingenieurs. Es bestätigt: Ein Fachmann hat geprüft, unterschrieben und haftet dafür. Ohne diesen Stempel ist die Berechnung für Banken und Behörden nicht verwertbar, ein selbst ausgedrucktes Dokument reicht nicht.

Bank und Finanzierung

Die Bank ermittelt damit den Beleihungswert der Immobilie. Größere Wohnfläche bedeutet in der Regel höherer Wert, und damit mehr Kreditspielraum. Eine selbst geschriebene Tabelle reicht nicht. Die meisten Banken verlangen eine qualifizierte Berechnung mit Architektenstempel und bemaßtem Grundriss im Maßstab 1:100.

Online-Dienste mit Architektenstempel liegen je nach Anbieter und Objektgröße zwischen 60 und 150 €. Lokale Architekten berechnen für eine einfache Wohnung 150 bis 250 €, für ein Einfamilienhaus 250 bis 450 €. Ob ein Vor-Ort-Aufmaß nötig ist, beeinflusst den Preis entscheidend.

Ja. Eine qualifizierte Wohnflächenberechnung mit Architektenstempel wird von den meisten Banken, Finanzämtern und Gerichten in Deutschland akzeptiert. Sie muss einen bemaßten Grundriss, eine raumweise Flächenberechnung nach WoFlV und das Gesamtergebnis mit Stempel und Unterschrift enthalten.

Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % nach unten ab, liegt ein Mietmangel vor. Der Mieter kann die Miete anteilig mindern, zu viel gezahlte Beträge rückwirkend bis zu drei Jahre zurückfordern und im Extremfall außerordentlich kündigen. Der Bundesgerichtshof hat diese 10-%-Grenze in mehreren Urteilen festgelegt.

Recht, Steuer und Behörden

Seit der Grundsteuerreform (wirksam ab 2025) zieht das Finanzamt die Wohnfläche nach WoFlV zur Bewertung heran. Wer die Fläche zu niedrig oder zu hoch angegeben hat, riskiert Korrekturen. Bei Abweichungen von mehr als 10 % gegenüber früheren Bescheiden lohnt sich eine aktuelle qualifizierte Berechnung.

Ja, sie ist Pflichtbestandteil der Antragsunterlagen. Bei Neubauten verlangen viele Bundesländer die Bruttogrundfläche nach DIN 277, bei Bestandsbauten und Umnutzungen die WoFlV. Erstellen darf sie nur ein bauvorlageberechtigter Planer.

Die WoFlV gilt bundesweit einheitlich für alle Mietverträge. Bayern verlangt für das Baugenehmigungsverfahren die Berechnung nach DIN 277. Bei der Grundsteuerreform 2025 haben Bayern und Hamburg eigene Landesmodelle eingeführt, für das Mietrecht ändert das nichts.

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Beispielobjekte zur Veranschaulichung

Konfigurationsbeispiele aus der Beratungspraxis, anonymisiert und auf reine Objektdaten reduziert. Sie zeigen typische Bauarten, Größen und Kostenrahmen und ersetzen keine individuelle Aufnahme vor Ort.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Wohnflächenberechnung nach WoFlV, DIN 277 und II. BV sowie deren Anwendung in Miet-, Kauf- und Steuerverträgen.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • WoFlV Wohnflächenverordnung 2004
  • II. Berechnungsverordnung (Bestandsbauten)
  • DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte
  • BGH-Urteile zur Wohnflächenabweichung
  • BGB § 558 Mietspiegel-Bezug
Aktualisierung

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