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Kubatur berechnen: umbauter Raum, Bruttorauminhalt und Gebäudevolumen verstehen

Im Versicherungsformular steht plötzlich diese eine Zeile, an der die meisten Hausbesitzer zum ersten Mal hängenbleiben: "Bruttorauminhalt des Gebäudes in m³". Gemeint ist die Kubatur, also das gesamte Raumvolumen Ihres Hauses. Wer den Wert nicht kennt, riskiert im Schadensfall eine Unterversicherung oder zahlt jahrelang zu viel für Volumen, das in dieser Form gar nicht existiert.

Kubatur, umbauter Raum und Bruttorauminhalt (BRI) meinen dieselbe Kennzahl: das Volumen eines Gebäudes in Kubikmetern, gemessen an den Außenmaßen. Der Begriff "umbauter Raum" stammt aus der DIN 277 vor 1987 und ist heute technisch überholt. Seit der DIN 277:2016 heißt es offiziell Bruttorauminhalt. Im Alltag, in Versicherungspolicen und auf Bauplänen tauchen beide Schreibweisen weiterhin nebeneinander auf.

Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie für eine verlässliche Kubaturberechnung brauchen: die Definition, die Verwendungszwecke, die Formeln, eine durchgerechnete Beispielrechnung sowie Richtwerte für typische Gebäudetypen. Am Ende ermitteln Sie Ihren Wert direkt im Rechner.

Was ist Kubatur?

Kubatur bezeichnet das Raumvolumen eines Gebäudes, ausgedrückt in Kubikmetern (m³). Gemessen wird nicht die bewohnbare Fläche, sondern der gesamte Baukörper von der Kellerbodenplatte bis zur Dachspitze. Der aktuelle Fachbegriff dafür lautet Bruttorauminhalt, kurz BRI, definiert in der DIN 277:2016.

Bis 1987 verwendete die DIN 277 den Begriff "umbauter Raum". Dieser Ausdruck ist im Bauwesen weiterhin in Umlauf, obwohl er formal durch den BRI abgelöst wurde. In der Praxis ist der Unterschied rein terminologisch: Die Berechnungsmethodik ist weitgehend identisch und führt zu vergleichbaren Werten.

Wer also nach "umbauter Raum" sucht, findet bei Versicherungsformularen, Baubescheiden oder Energieausweisen heute meistens den Begriff Bruttorauminhalt. Beide Angaben meinen dieselbe Kenngröße. BRI ist der korrekte und aktuelle Begriff nach gültiger Norm.

Wofür wird die Kubatur benötigt?

Die Kubatur ist in mehreren Bereichen eine zentrale Rechengröße. Sie taucht überall dort auf, wo das Gesamtvolumen eines Gebäudes wichtiger ist als seine Wohnfläche. Als Hausbesitzer begegnet Ihnen der Wert mindestens an drei Stellen: in der Versicherungspolice, im Energieausweis und sobald über eine Erweiterung nachgedacht wird. Wer parallel die Wohnfläche braucht, etwa für einen Mietvertrag, findet die Regeln auf der Übersicht zur Wohnflächenverordnung.

Gebäudeversicherung

Viele Versicherer berechnen die Prämie der Wohngebäudeversicherung auf Basis des Bruttorauminhalt. Der BRI multipliziert mit einem Herstellungskostensatz je m³ ergibt den Wiederherstellungswert. Dieser Wert entscheidet, für welche Summe das Gebäude versichert ist. Ein zu niedrig angegebener BRI führt zur Unterversicherung und kann im Schadensfall teure Konsequenzen haben.

Heizlastberechnung nach GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die frühere EnEV knüpfen den Energiebedarf an das beheizte Volumen. Für Altbauten ohne Energieausweis wird der Heizwärmebedarf oft als Kilowattstunden pro m³ und Jahr angegeben. Der Fachplaner braucht den BRI daher als Ausgangswert für jede Heizlastberechnung.

Baukostenschätzung

In frühen Planungsphasen wird der Baukostenrahmen oft über den BRI abgeschätzt. Als grober Richtwert gelten 400 bis 600 Euro pro m³ BRI, abhängig von Ausstattung, Region und Baujahr. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 700 m³ BRI liegt die Grobkostenschätzung damit zwischen 280.000 und 420.000 Euro. Die Spanne ist bewusst breit. Ein KfW 40 Plus Haus mit hochwertiger Haustechnik kalkuliert anders als ein einfacher Massivbau.

Baumassenzahl im Bebauungsplan

Der Bebauungsplan kann eine Baumassenzahl (BMZ) festlegen. Sie gibt an, wie viel Kubikmeter umbauter Raum je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Liegt die BMZ bei 3,0 und das Grundstück hat 400 m², darf das Gebäude maximal 1.200 m³ Kubatur aufweisen. Wer sein Haus aufstocken oder einen Anbau plant, muss diesen Wert kennen, weil sonst die Baugenehmigung scheitert.

Architektenhonorar nach HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verwendet den BRI als eine der Grundlagen für die Honorarberechnung bei Gebäuden. Größere Kubatur bedeutet bei gleicher Honorarzone ein höheres Honorar. Das Wissen um den eigenen BRI hilft Bauherren, Angebote von Architekten besser einzuordnen.

Kubatur und Wohnfläche im Vergleich

Kubatur und Wohnfläche sind zwei grundlegend verschiedene Kenngrößen. Sie messen unterschiedliche Dinge, verwenden andere Normen und kommen in verschiedenen Anwendungsfällen zum Einsatz. Beide sind wichtig, sie sind aber nicht austauschbar. Wer Versicherungs- und Mietfragen gleichzeitig klären muss, braucht beide Zahlen nebeneinander.

MerkmalWohnfläche (WoFlV)Kubatur und BRI (DIN 277)
Maßeinheitm² (Quadratmeter)m³ (Kubikmeter)
Was wird gemessen?Bodenfläche aller WohnräumeGesamtvolumen des Gebäudes
MessgrundlageInnenflächen mit AnrechnungsfaktorenAußenmaße des Baukörpers
Typische AnwendungMiete, Nebenkosten, KaufpreisVersicherung, Heizlast, Baukosten
NormWoFlV (seit 2004)DIN 277 (aktuell 2016)

Die Grundformel der Kubaturberechnung

Für ein einfaches quaderförmiges Gebäude ohne Dachraum gilt die Basisformel: Länge mal Breite mal Höhe. Alle Maße werden als Außenmaße aufgenommen, also inklusive Putz und Außenverkleidung. Genau das unterscheidet die Kubaturberechnung von der Wohnflächenberechnung, die mit lichten Innenmaßen arbeitet.

Bei einem Satteldach kommen zwei Teile zusammen. Der erste Teil ist das Volumen des Mauerwerks bis zur Traufe, also Grundfläche mal Traufhöhe. Der zweite Teil ist das Dachvolumen, berechnet als ein Drittel der Grundfläche multipliziert mit der Höhe zwischen Traufe und First. Diese Formel gilt für das symmetrische Satteldach. Andere Dachformen wie Walmdach, Mansarddach oder Pultdach erfordern angepasste geometrische Ansätze.

Keller, Dachraum und Nebengebäude werden grundsätzlich separat berechnet und dann zum Gesamtwert addiert. Ein Keller zählt zur Kubatur, wenn er vollständig oder überwiegend unter der Geländeoberkante liegt. Garagen und Anbauten werden je nach Verbindung zum Hauptgebäude einbezogen oder getrennt ausgewiesen.

Wer ein älteres Gebäude ohne aktuelle Baupläne vermessen möchte, nimmt die Außenmaße direkt am Gebäude auf. Wichtig: Dachüberstände ohne Nutzfunktion (also einfache Vordächer oder unausgebaute Dachkantenbereiche) bleiben bei der Volumenermittlung außen vor.

Praxisbeispiel: Einfamilienhaus mit Satteldach

Damit das nicht abstrakt bleibt, ein konkretes Beispiel zum Mitrechnen. Angenommen, Sie besitzen ein freistehendes Einfamilienhaus mit folgenden Außenmaßen: Länge 10 m, Breite 9 m, Traufhöhe 6 m, Firsthöhe 9 m. Der Keller misst über die volle Grundfläche und ist 2,4 m hoch. Das Dach ist ein klassisches Satteldach.

Der Keller ergibt 10 m mal 9 m mal 2,4 m, also 216 m³. Der Hauptbaukörper bis zur Traufe ergibt 10 m mal 9 m mal 6 m, also 540 m³. Das Dachvolumen ergibt ein Drittel mal 90 m² mal 3 m Differenz zwischen Traufe und First, also 90 m³. Die Summe beträgt 846 m³ Bruttorauminhalt.

Mit einem mittleren Herstellungskostensatz von 500 Euro je m³ ergibt sich daraus ein Wiederherstellungswert von rund 423.000 Euro. Genau diese Größenordnung würde eine Wohngebäudeversicherung auf Basis Ihrer Angaben kalkulieren. Sie sehen: Eine fehlerhafte Höhenangabe von nur 50 cm verändert das Ergebnis um mehrere Tausend Euro.

Richtwerte für typische Gebäudetypen

Die folgende Tabelle zeigt ungefähre Kubaturwerte für häufige Gebäudetypen in Deutschland. Diese Richtwerte helfen zur ersten Orientierung, sie ersetzen aber keine individuelle Berechnung. Je nach Geschossanzahl, Keller, Dachausbau und Dachform können die tatsächlichen Werte deutlich abweichen.

GebäudetypWohnfläche (ca.)BRI Richtwert (ca.)
Freistehendes Einfamilienhaus140 m²600 bis 800 m³
Doppelhaushälfte110 m²450 bis 600 m³
Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus80 m²280 bis 350 m³

Hinweis: Bei Eigentumswohnungen wird der BRI anteilig berechnet. Der Gesamtwert des Gebäudes wird auf die einzelnen Einheiten aufgeteilt, meist nach Miteigentumsanteil. Für die Wohngebäudeversicherung eines Mehrfamilienhauses ist üblicherweise der Gesamtwert des Gebäudes relevant, nicht der Einzelwohnungsanteil.

Häufige Fehler bei der Kubaturberechnung

Bei selbst erstellten Berechnungen kommen immer wieder dieselben Fehler vor. Drei davon kosten Hausbesitzer regelmäßig bares Geld oder führen zu Streit mit der Versicherung. Wenn Sie Ihren BRI selbst ermitteln, rechnet sich ein zweiter Blick auf diese Punkte.

Ein weiterer Stolperstein: Anbauten wie Wintergärten, beheizte Garagen oder Carports werden uneinheitlich behandelt. Bei Unsicherheit hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein kurzer Anruf beim Versicherer. Manche Anbieter rechnen Wintergärten als Vollvolumen, andere mit einem Faktor.

Wann macht Sinn ein Sachverständiger?

Für Standardhäuser mit klaren Geometrien reicht eine sorgfältige Eigenberechnung in den meisten Fällen aus. Sobald die Geometrie aber komplex wird, kommen Hausbesitzer ohne fachliche Unterstützung schnell an die Grenze.

Sinnvoll ist ein Sachverständiger oder Architekt vor allem in diesen Konstellationen: bei Altbauten ohne aktuelle Baupläne, bei verschachtelten Grundrissen mit Erkern, Türmchen oder Versätzen, bei denkmalgeschützten Gebäuden mit Sondergeometrien sowie bei Mehrfamilienhäusern, in denen einzelne Einheiten getrennt versichert werden.

Die Kosten für ein verlässliches Aufmaß bewegen sich typischerweise zwischen 400 und 1.200 Euro, je nach Größe und Komplexität. Verglichen mit einer Unterversicherung im fünfstelligen Bereich ist das eine überschaubare Investition. Wer ein Haus neu kauft oder eine bestehende Police überprüfen möchte, findet im Aufmaß eine tragfähige Grundlage für alle weiteren Schritte.

Kubatur schnell berechnen

Tragen Sie die Außenmaße Ihres Gebäudes ein. Der Rechner ermittelt den Bruttorauminhalt direkt und berücksichtigt verschiedene Dachformen. Das Ergebnis nutzen Sie für Versicherungsformulare, Energieberatungen oder Baukostenschätzungen.

Themen rund um die Kubatur

Häufige Fragen

Das Raumvolumen eines Gebäudes in Kubikmetern (m³). Im Bauwesen heißt das Bruttorauminhalt (BRI) nach DIN 277. Die Kubatur ist Grundlage für Baukosten, Versicherungssummen, Energiebedarf und Baumassenzahl.

'Umbauter Raum' ist der ältere Begriff aus der DIN 277 vor 1987. Der aktuelle Begriff nach DIN 277:2016 ist Bruttorauminhalt (BRI). In der Praxis werden beide synonym verwendet.

Nein. Die Wohnflächenberechnung nach WoFlV ergibt Quadratmeter. Die Kubaturberechnung ergibt Kubikmeter. Ein hohes Gebäude kann trotz kleiner Wohnfläche eine sehr große Kubatur haben.

Alle konstruktiven Teile des Gebäudes werden gemessen: Außenwände inklusive Putz und Verkleidung, Kellerwände bis Geländeoberkante und das Dachvolumen. Dachüberstände ohne Nutzung bleiben außen vor. Gemessen wird stets das Außenmaß, nicht das lichte Innenmaß.

Die Wohngebäudeversicherung multipliziert den Bruttorauminhalt (BRI in m³) mit einem Herstellungskostensatz je Kubikmeter. Dieser Richtwert variiert je nach Baujahr, Ausstattungsstandard und Region und liegt typischerweise zwischen 400 und 600 Euro pro m³. Das Ergebnis ist der Wiederherstellungswert, aus dem die Versicherungsprämie abgeleitet wird.

Ein Keller wird nach DIN 277 zur Kubatur gezählt, wenn er ganz oder überwiegend unter der Geländeoberkante liegt. Halbgeschosse und Souterrains werden anteilig berücksichtigt. Wichtig: Auch unbeheizte Keller fließen in den Bruttorauminhalt ein, da der BRI rein geometrisch definiert ist.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Wohnflächenberechnung nach WoFlV, DIN 277 und II. BV sowie deren Anwendung in Miet-, Kauf- und Steuerverträgen.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • WoFlV Wohnflächenverordnung 2004
  • II. Berechnungsverordnung (Bestandsbauten)
  • DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

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