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Bauzeichnung: welche Typen es gibt und wann man sie braucht

Wer einen Bauantrag stellt, eine Wohnung kauft oder eine Sanierung plant, stößt schnell auf den Begriff Bauzeichnung. Das klingt nach einer einzigen Sache, ist aber im Alltag mindestens vier verschiedene Dokumente: Grundriss, Schnittzeichnung, Ansicht und Lageplan. Jede dieser Darstellungen zeigt dasselbe Gebäude aus einer anderen Perspektive und dient einem anderen Zweck.

Die Verwechslung hat Folgen. Wer der Bank nur eine einfache Skizze schickt statt eines bemaßten Grundrisses, riskiert Verzögerungen bei der Finanzierung. Wer für einen Bauantrag den Lageplan selbst zeichnet statt einen amtlichen einzureichen, bekommt den Antrag zurück. Für die Bank kommt neben den Plänen oft auch eine verlässliche Immobilienbewertung für die Bank als Beleihungswertgrundlage hinzu.

Dieser Artikel erklärt die vier Haupttypen, was sie jeweils zeigen, wer sie erstellen darf und wann genau welche Zeichnung gebraucht wird.

Was ist eine Bauzeichnung?

Eine Bauzeichnung ist eine maßstabsgerechte technische Darstellung eines Gebäudes oder Bauteils. Sie dient gleichzeitig als Planungsgrundlage für Architekten und Handwerker, als Genehmigungsunterlage für Behörden und als dauerhafte Dokumentation des Gebäudezustands.

Die Grundlage für bautechnische Zeichnungen in Deutschland bildet die Norm DIN 1356. Sie legt unter anderem fest, welche Linientypen, Symbole und Beschriftungsregeln zu verwenden sind, damit Zeichnungen eindeutig lesbar sind.

Gebräuchliche Maßstäbe im Überblick:

Die vier Haupttypen einer Bauzeichnung

Vier grundlegende Darstellungsformen decken den Großteil aller praktischen Anwendungen ab:

TypSchnittrichtungZeigtMaßstab
GrundrissHorizontal (ca. 1 m Höhe)Raumaufteilung, Wände, Türen, Fenster1:50 oder 1:100
SchnittzeichnungVertikal (längs oder quer)Geschosshöhen, Deckenstärken, Dachneigung1:50 oder 1:100
AnsichtSenkrecht von außenFassade, Fenster, Türen, Dachform1:100 oder 1:200
LageplanDraufsicht GrundstückGebäudelage, Abstände, Erschließung1:500 oder 1:1000

Grundriss (horizontaler Schnitt)

Der Grundriss entsteht durch einen gedachten horizontalen Schnitt auf etwa einem Meter Höhe über dem Fußboden. Man schaut von oben in das aufgeschnittene Geschoss hinein und sieht alles, was sich unterhalb der Schnittebene befindet: Wände, Öffnungen, Treppen und feste Einbauten.

Ein vollständiger Grundriss enthält:

Für offizielle Zwecke muss der Grundriss bemaßt sein. Maßketten verlaufen außen entlang der Fassade sowie zwischen Öffnungen und Wänden. Ohne Bemaßung kann die Bank keine Wohnflächenberechnung prüfen und die Behörde keinen Bauantrag bearbeiten.

Standardmaßstab für Wohngebäude ist 1:100. Für Sonderpläne wie Küchen- oder Badplanung mit Einbaumöbeln wird 1:50 verwendet.

Schnittzeichnung (vertikaler Schnitt)

Die Schnittzeichnung ist ein senkrechter Schnitt durch das gesamte Gebäude, meist durch die Gebäudemitte. Das Ergebnis ist eine Seitenansicht des aufgeschnittenen Hauses von der Bodenplatte bis zum First.

Sie zeigt Informationen, die im Grundriss nicht sichtbar sind:

Besonders beim Dachgeschossausbau ist die Schnittzeichnung entscheidend: Kniestockhöhe und Stehhöhe bestimmen, welche Grundrissfläche als vollwertige Wohnfläche zählt. Auch für den Energieausweis werden die Geschosshöhen aus der Schnittzeichnung abgelesen, um die Nettogrundfläche AN zu berechnen. Wer das Dokument direkt beauftragen möchte, findet unter Energieausweis erstellen lassen eine Online Lösung mit DIBt Registrierung.

Die Schnittzeichnung ist Pflichtbestandteil jedes Bauantrags. Für komplexe Gebäude werden mindestens zwei Schnitte verlangt: ein Längsschnitt und ein Querschnitt, so platziert, dass Treppen und wichtige Bauteile sichtbar sind.

Ansichten (Fassadenpläne)

Ansichten zeigen das Gebäude von außen, senkrecht auf jede Fassade gerichtet. Standardmäßig werden alle vier Himmelsrichtungen dargestellt: Nord, Süd, Ost und West.

Die Ansicht enthält:

Ansichten sind Pflichtbestandteil bei Bauanträgen. Neben den Plänen verlangt das Bauamt typischerweise auch einen Brandschutznachweis als Bauantragsunterlage. Auch bei Renovierungsplanungen sind sie hilfreich: Handwerker und Fassadenbetriebe benötigen die Ansicht zur Mengenermittlung und Abstimmung der Arbeiten.

Der übliche Maßstab ist 1:100. Bei sehr großen Gebäuden wird 1:200 verwendet.

Lageplan

Der Lageplan zeigt das Grundstück in der Draufsicht mit dem Gebäude und seiner unmittelbaren Umgebung. Er dokumentiert, wo genau das Gebäude auf dem Grundstück steht.

Typischer Inhalt:

Es gibt zwei Varianten. Der einfache Lageplan kann auf Basis einer Katasterkarte selbst erstellt werden und reicht für private Planungen aus. Der amtliche Lageplan hingegen wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) auf Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters angefertigt. Er ist in den meisten Bundesländern Pflichtbestandteil des Bauantrags.

Standardmaßstab für Lagepläne ist 1:500. Bei großen Grundstücken oder Bebauungsplänen wird 1:1000 verwendet.

Welche Bauzeichnung für welchen Zweck?

Nicht jeder Anlass erfordert alle vier Zeichnungstypen. Diese Übersicht zeigt, was wann benötigt wird:

ZweckGrundrissSchnittAnsichtLageplan
MietinseratJaNeinNeinNein
BankfinanzierungJa (bemaßt)NeinNeinNein
Bauantrag NeubauJaJaJaJa (amtlich)
EnergieausweisJaJaNeinNein
UmbauplanungJaEmpfohlenNeinNein
WohnflächenberechnungJaNeinNeinNein

Wer darf Bauzeichnungen erstellen?

Die Antwort hängt davon ab, wofür die Zeichnung gebraucht wird.

Für private Zwecke und Exposés

Keine besondere Qualifikation erforderlich. Jeder darf einen Grundriss zeichnen oder mit einem Onlinetool erstellen, solange er nicht für Behörden oder Banken eingereicht wird.

Für Wohnflächenberechnung mit Bankstempel

Banken und Kreditinstitute verlangen Berechnungen von einem Architekten, einem öffentlich bestellten Sachverständigen oder einem zertifizierten Gutachter. Die Unterschrift bestätigt die Richtigkeit der Maßangaben.

Für den Bauantrag

Bauvorlageberechtigt sind in Deutschland normalerweise Architekten und Bauingenieure mit Kammerzulassung. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg gelten strengere Anforderungen als in anderen Ländern.

Für amtlichen Lageplan und Einmessungen

Ausschließlich öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) dürfen amtliche Lagepläne erstellen und Gebäudeeinmessungen vornehmen. Diese Stellen sind staatlich anerkannt und in jedem Bundesland reguliert.

Bauzeichnung lesen: die wichtigsten Symbole

Grundrisse folgen einem normierten Symbolsystem nach DIN 1356. Die häufigsten Symbole:

SymbolBedeutung
Dicke Linie, schraffiert (Beton/Mauerwerk)Außenwand (tragend)
Mittelstarke Linie, schraffiertTragende Innenwand
Dünne Linie, ohne Schraffurnichttragende Trennwand
Linie mit BogenTür mit Öffnungsrichtung
Drei parallele Striche im WanddurchbruchFenster mit Fensterbank
Stufen mit Pfeil und Aufschrift "auf"Treppe (Laufrichtung bergauf)
Quadrat mit diagonalem KreuzSchornstein oder Kaminanlage
Ausgefülltes Quadrat oder RechteckStütze oder Stahlbetonpfeiler

Kosten für Bauzeichnungen

Die Preise variieren stark je nach Komplexität des Gebäudes, Umfang der Beauftragung und ob ein Onlinedienst oder ein lokales Architekturbüro beauftragt wird.

LeistungOnlinedienstArchitekt vor Ort
Grundriss einer Wohnung80 bis 200 Euro300 bis 500 Euro
Schnittzeichnung (je Schnitt)80 bis 200 Euro150 bis 400 Euro
Vollständiger Zeichnungssatz (Grundriss + Schnitt + Ansichten)400 bis 800 Euro800 bis 1.200 Euro
Mit vollständigem Bauantrag (HOAI Leistungsphasen 1 bis 4)Nach HOAI, abhängig von den anrechenbaren Baukosten

Für einen einfachen Neubau eines Einfamilienhauses liegt das Architektenhonorar für die Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI) typischerweise zwischen 4.000 und 15.000 Euro, abhängig von der Bausumme. Onlinedienste bieten günstigere Optionen für Bestandsaufnahmen und einfache Umbauplanungen, ersetzen aber keine Bauantragsplanung durch einen bauvorlageberechtigten Planer.

Zum vollständigen Bauantragspaket gehört außerdem der Schallschutznachweis nach DIN 4109.

Bauzeichnung digital oder auf Papier?

Vor zehn Jahren wollten Bauämter den Plan auf Papier, gefaltet auf DIN A4 mit Heftrand. Heute akzeptieren die meisten Bauämter PDF oder CAD Formate. Vor der Beauftragung gehört geklärt, welches Format der Empfänger erwartet.

PDF

Universell lesbar, kein Spezialprogramm nötig, lässt sich digital signieren. Standard für Versicherungen, Banken und die meisten Bauämter. Maßstabsgetreues Drucken nur bei korrektem Papierformat möglich.

DWG und DXF

Native CAD Formate. Notwendig, wenn Folgeplaner die Zeichnung weiterbearbeiten müssen, etwa für Tragwerksplanung oder Haustechnik. Erfordern eine CAD Software wie AutoCAD, Allplan oder ArchiCAD.

IFC

Offenes BIM Format für die modellbasierte Planung. Pflicht für viele öffentliche Bauvorhaben. Im privaten Wohnungsbau bisher selten verlangt.

Papierausdruck

Manche Bauämter verlangen weiterhin einen unterschriebenen Originalplan. Üblich sind die Formate DIN A0, A1 oder A2 mit Faltung auf A4 für die Akte.

Tipp: Bestellen Sie immer mindestens PDF plus CAD Format. Das CAD Format brauchen Sie spätestens, wenn ein zweiter Planer ins Boot kommt. Manche Büros liefern es nur gegen Aufpreis, andere ohne Mehrkosten.

Wenn die Bauzeichnung nicht zum Bestand passt

Bei Bestandsgebäuden passt die archivierte Bauzeichnung oft nicht mehr zur Realität. Eine Wand wurde verschoben, ein Bad nachträglich eingebaut, der Spitzboden ausgebaut. Die alten Pläne zeigen den Genehmigungsstand, nicht den heutigen Zustand.

In dieser Lage gibt es zwei Wege. Der erste: ein Bestandsaufmaß durch ein Architekturbüro. Daraus entsteht eine neue Bauzeichnung, die den tatsächlichen Stand abbildet. Der zweite: eine Differenzplanung, in der Architekt und Bauherr gemeinsam die Abweichungen zur ursprünglichen Genehmigung identifizieren und gegebenenfalls einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung stellen.

Welcher Weg passt, entscheidet der Zweck. Welche Grundrisstypen es überhaupt gibt und wann welcher passt, lesen Sie auf der entsprechenden Übersicht. Für eine Versicherung oder einen Verkauf reicht meist das aktuelle Aufmaß. Steht eine Erweiterung an, kommt der Bauherr um die Klärung der Genehmigungslage nicht herum. Bei Unsicherheit hilft ein Anruf beim örtlichen Bauamt.

Häufige Fragen zur Bauzeichnung

Der Grundriss ist ein horizontaler Schnitt durch das Gebäude auf etwa einem Meter Höhe. Er zeigt Raumaufteilung, Wände, Türen und Fenster aus der Vogelperspektive. Die Schnittzeichnung ist ein senkrechter Schnitt und zeigt Raumhöhen, Deckenstärken und die Dachkonstruktion.

Bei einem Bauantrag für einen Neubau sind Grundriss, Schnittzeichnung, Ansichten und amtlicher Lageplan verpflichtend. Für einen Umbau oder eine Modernisierung ohne Genehmigungspflicht reichen in den meisten Fällen Grundriss und Schnittzeichnung.

Für private Zwecke wie Möbelplanung oder ein Mietinserat darf jeder einen Grundriss zeichnen. Für Bauanträge muss die Zeichnung von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur mit Kammerzulassung unterschrieben werden. Für amtliche Lagepläne ist ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zuständig.

Ein einfacher Grundriss einer Wohnung kostet bei Onlinediensten 80 bis 200 Euro, beim Architekturbüro vor Ort 300 bis 500 Euro. Ein vollständiger Zeichnungssatz mit Grundriss, Schnitt und Ansichten liegt je nach Komplexität zwischen 400 und 1.200 Euro. Für Bauanträge kommt das Architektenhonorar nach HOAI hinzu.

Der amtliche Lageplan wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) auf Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters erstellt. Er enthält Grundstücksgrenzen, Gebäudeumrisse, Abstände zu Nachbargebäuden und die Erschließungssituation. Er ist Pflichtbestandteil bei Bauanträgen in den meisten deutschen Bundesländern.

Für Grundrisse und Schnittzeichnungen gilt in der Regel Maßstab 1:100. Für Ansichten ist 1:100 oder 1:200 üblich. Der Lageplan wird standardmäßig im Maßstab 1:500 eingereicht. Detailpläne für bestimmte Bauteile können im Maßstab 1:20 oder 1:10 verlangt werden.